Förderung Familienurlaub

Zuschüsse für den Familienurlaub

Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, Alleinerziehende sowie Familien mit behinderten Angehörigen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für die Familienerholung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte wie dem Haus Chiemgau.

Förderung durch die Bundesländer

Einige Bundesländer bieten finanzielle Unterstützung für den Familienurlaub, je nach Wohnsitz, Einkommen und Urlaubsdauer. Weitere Informationen dazu, welche Bundesländer Zuschüsse gewähren, finden Sie unten.

Beantragung

Die Zuschüsse müssen von den Familien direkt bei ihrem zuständigen Bundesland beantragt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Da die Zuschüsse die Kosten für einen Aufenthalt erheblich senken können, lohnt sich eine Anfrage bei der zuständigen Stelle auf jeden Fall.

Weitere Details und Links zu den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier:

  1. Baden-Württemberg
  2. Bayern
  3. Berlin
  4. Brandenburg
  5. Bremen
  6. Hamburg
  7. Hessen
  8. Mecklenburg-Vorpommern
  9. Niedersachsen
  10. Nordrhein-Westfalen
  11. Rheinland-Pfalz
  12. Sachsen
  13. Sachsen-Anhalt
  14. Saarland
  15. Schleswig-Holstein
  16. Thüringen

Zuschüsse für Groß- und Mehrlingsfamilien

Auch Groß- und Mehrlingsfamilien haben die Möglichkeit, von Förderungen für Familienerholung zu profitieren.

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie unter: Zuschüsse für Familienerholung