Förderung Familienurlaub
Zuschüsse für den Familienurlaub
Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, Alleinerziehende sowie Familien mit behinderten Angehörigen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse für die Familienerholung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte wie dem Haus Chiemgau.
Förderung durch die Bundesländer
Einige Bundesländer bieten finanzielle Unterstützung für den Familienurlaub, je nach Wohnsitz, Einkommen und Urlaubsdauer. Weitere Informationen dazu, welche Bundesländer Zuschüsse gewähren, finden Sie unten.
Beantragung
Die Zuschüsse müssen von den Familien direkt bei ihrem zuständigen Bundesland beantragt werden. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf Förderung.
Da die Zuschüsse die Kosten für einen Aufenthalt erheblich senken können, lohnt sich eine Anfrage bei der zuständigen Stelle auf jeden Fall.
Weitere Details und Links zu den jeweiligen Bundesländern finden Sie hier:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Saarland
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
Zuschüsse für Groß- und Mehrlingsfamilien
Auch Groß- und Mehrlingsfamilien haben die Möglichkeit, von Förderungen für Familienerholung zu profitieren.
Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie unter: Zuschüsse für Familienerholung
