Förderung Familienurlaub

Förderung Familienurlaub

Zuschüsse für Familienurlaub

Für kinderreiche und einkommensschwächere Familien, für Alleinerziehende oder auch für Familien mit behinderten Familienangehörigen kann es Zuschüsse für die Familienerholung in einer gemeinnützigen Familienferienstätte wie dem Haus Chiemgau geben.

 

Förderung durch die Bundesländer

Einige Bundesländer unterstützen Familien nach eigenen Kriterien (Wohnsitzes, Einkommen, Urlaubsdauer). Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erhalten Sie weiter unten.

 

Beantragung

Die Zuschüsse müssen von den Familien bei ihrem Bundesland beantragt werden. Einen Rechtsanspruch auf Förderung gibt es nicht.

Da die Kosten für einen Ferienaufenthalt durch einen »Individualzuschuss« deutlich niedriger ausfallen, lohnt sich eine Erkundigung bei der zuständigen Stelle immer.

Nähere Auskünfte, welches Bundesland Zuschüsse für Familienurlaub gewährt, erfahren Sie über die aufgeführten Verlinkungen.

Baden-Württemberg

Bayern 

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland Pfalz

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Saarland

Schleswig-Holstein

Thüringen

 

Zuschüsse für Groß- und Mehrlingsfamilien

Familienerholung für Groß- und Mehrlingsfamilien wird teilweise gefördert.
Eine individuelle Beratung und mehr Informationen erhalten Sie hier:

Zuschüsse für Familienerholung